Förderung Heizung & erneuerbare Energien 2025
Seit dem 01.01.2024 gelten neue Förderungen für den Heizungstausch
Förderung für den Heizungstausch in bestehenden Gebäuden
Der Bund unterstützt im Rahmen seiner Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beim Umstieg auf Erneuerbares Heizen.
Die wichtigste Förderung auf Bundesebene ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG. Sie fasst vorhergegangene Förderungen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich zusammen. Sie unterstützt unter anderem die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, den Einsatz neuer Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Die Fördergeber in Zusammenhang mit der BEG sind die KfW und das BAFA.
Die BEG gilt für:
- Bestandsgebäude
- Austausch einer alten Heizung
- Wärmepumpe
- Solarthermie-Hybrid-Heizung
- Solarthermie-Heizung
- Stromdirektheizung
- Hybridheizung
- Biomasseheizung
- Wärmenetze
Die Bausteine der BEG
Es gibt direkte Zuschüsse zu den Investitionskosten. Diese basieren auf folgenden Bausteinen:
- 30 % Grundförderung: Für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung erhalten Sie seit 2024 eine Grundförderung von 30 % der Kosten.
- 5 % Effizienz-Bonus oder 2.500 € Biomasseheizungen:
- Effizienz-Bonus: Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.
- Biomasseheizungen: Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 € gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.
- 30 % Einkommensabhängigkeit: Haushalte, deren zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 € jährlich liegt, erhalten darüber hinaus einen Bonus von 30 %.
- 20 % Klimageschwindigkeitsbonus: Als selbstnutzende Eigentümerin oder selbstnutzender Eigentümer erhalten Sie bis einschließlich 2028 20 % für den Austausch einer alten Heizung. Danach wird der Bonus alle 2 Jahre um 3 % abgesenkt. Das gilt für alle funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen unabhängig vom Alter und funktionstüchtige Gas- und Biomasseheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind.
Übrigens: Auch Vermietende erhalten die Grundförderung, sowie den Effizienz-Bonus oder den Emissionszuschlag, dürfen sie jedoch nicht über die Miete umlegen.
Alle Bausteine können miteinander kombiniert werden, wobei die Förderung insgesamt nicht höher sein darf als 70 % der Kosten. Die maximal förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch liegen bei 30.000 € für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus. Das entspricht einem maximalen Investitionskostenzuschuss von 21.000 €. Dazu kann gegebenenfalls ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € kommen.
In einem Mehrparteienhaus erhöhen sich die maximal förderfähigen Ausgaben um jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste sowie um jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden gelten Grenzen für die förderfähigen Ausgaben nach Quadratmeterzahl.
Auch gibt es für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen ein neues Kreditangebot von bis zu 120.000 €. Für private Selbstnutzende, mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 € ist dieses zudem zinsverbilligt.
Wo und wie werden Förderungen beantragt?
- KfW: Zuschüsse für den Heizungstausch
- BAFA: Investitionskostenzuschüsse für Effizienz-Einzelmaßnahmen; Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung, Gebäudenetze
- Bank: Ergänzungskredit
Um Förderungen zu beantragen, müssen Sie einen abgeschlossenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorlegen.
Die Erteilung der Förderung müssen Sie dann als aufschiebende oder auflösende Bedingung in den Lieferungs- oder Leistungsvertrag aufnehmen, damit der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn diese Bedingung erfüllt wird.
Zuschüsse und Kredite der KfW
Die KfW-Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet zahlreiche Fördermittel für die unterschiedlichsten Neubau- und Sanierungsvorhaben. Fördermittel werden beispielsweise für energieeffizientes Bauen oder Sanieren, altersgerechte Umbaumaßnahmen oder für die Umstellung auf erneuerbare Energien gewährt. Im Bereich Heizen zum Beispiel für den Austausch der Heizung sowie die Optimierung der Heizungsanlage.
Zuschüsse vom BAFA
Einzelmaßnahmen (BEG EM) (zum Beispiel den Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe oder die Optimierung von Heizungsanlagen) fördert das BAFA mit Zuschüssen.
Kombination von Förderungen für Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen
Wie bisher können Sie zusätzlich zur Heizungstausch-Förderung Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen beantragen. Dazu zählen beispielsweise die Anlagentechnik, die Dämmung der Gebäudehülle und die Heizungsoptimierung (15 % Förderung plus ggf. 5 % iSFP-Bonus. Der iSFP Bonus ketzt das Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans voraus). Die maximal förderfähigen Investitionskosten für Effizienzmaßnahmen liegen ohne Sanierungsfahrplan bei 30.000 € pro Wohneinheit, mit individuellem Sanierungsfahrplan bei 60.000 €.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten wurde 2024 von 60.000 € auf 90.000 € angehoben, wenn sowohl Heizungstausch als auch Effizienzmaßnahme mit individuellem Sanierungsfahrplan durchgeführt werden.
Förderübersicht der Einzelmaßnahmen für den Heizungstausch
Für Einzelmaßnahmen im Bereich des Heizungstauschs gilt jeweils:
- Grundfördersatz: 30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus: max. 20 %2
- Einkommensbonus: 30 %
Folgend ist zudem eine Übersicht der Einzelmaßnahmen mit zugeordnetem Durchführer und ob und welche weiteren Boni gelten.
Einzelmaßnahme | Durchführer | Weiterer Bonus | |
---|---|---|---|
5.3 a) Solarthermische Anlagen | KfW | - | |
5.3 b) Biomasseheizungen1 | KfW | - | |
5.3 c) Elektrisch angetriebene Wärmepumpen | KfW | Effizienzbonus: 5 % | |
5.3 d) Brennstoffzellenheizungen | KfW | - | |
5.3 e) Wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrausgaben) | KfW | - | |
5.3 f) Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien | KfW | - | |
5.3 g) Errichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes1 | BAFA | - | |
5.3 h) Anschluss an ein Gebäudenetz | BAFA/KfW | Fachplanung und Baubegleitung: 50 %3 | |
5.3 i) Anschluss an ein Wärmenetz | KfW | - |
Förderübersicht der Effizienz-Einzelmaßnahmen
Die Förderungen für Effizienz-Einzelmaßnahmen werden vom BAFA übernommen. Für Fachplanung und Baubegleitung gilt jeweils ein Bonussatz von 50 %.
Folgend ist zudem eine Übersicht der Einzelmaßnahmen mit zugeordnetem Grundfördersatz und iSFP-Bonus.
Einzelmaßnahme | Grundfördersatz | iSFP- Bonus | |
---|---|---|---|
5.1 Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle | 15 % | 5 % | |
5.2 Anlagentechnik (außer Heizung) | 15 % | 5 % | |
5.4 a) Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz | 15 % | 5 % | |
5.4 b) Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen | 50 % | - |
Anmerkungen zur Förderübersicht:
1 Bei Biomasseheizungen wird bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ ein zusätzlicher pauschaler Zuschlag in Höhe von 2.500 Euro gemäß Nummer 8.4.6 gewährt.
2 Der Klimageschwindigkeits-Bonus reduziert sich gestaffelt gemäß Nummer 8.4.4. und wird ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern gewährt. Bis 31. Dezember 2028 gilt ein Bonussatz von 20 %.
3 Bei der KfW ist keine Förderung gemäß Richtlinien-Nr. 5.5 möglich. Die Kosten der Fach- und Baubegleitung werden mit den Fördersätzen des Heizungstausches als Umfeldmaßnahme gefördert.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Stand: 1. März 2025
Obwohl wir uns bemühen, die Informationen in dieser Tabelle genau und aktuell zu halten, übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Daten.
Förderung Heizung im Neubau
Das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“ fördert mit einem zinsgünstigen Kredit den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen mit Effizienzhausstufe 40.
Zum KfW-Förderprodukt „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“Handelt es sich um einen Neubau ohne speziellen energetischen und nachhaltigen Standard, können Sie im Rahmen des KfW-Wohneigentumsprogramms einen zinsgünstigen Kredit in Anspruch nehmen.
Zum KfW-Förderprodukt „KfW-Wohneigentumsprogramm“ (124)Grundlage der Förderungen für Neubauten bildet das Förderprogramm „klimaneutraler Neubau“ des BMWSB.
Förderprogramme auf Länderebene
Einen Überblick über Förderprogramme der Länder erhalten Sie zum Beispiel in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Hier finden Sie zudem auch mögliche Förderprogramme des Bundes und der Europäischen Union.
Zur Datenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und KlimaschutzAlle Angaben ohne Gewähr.